Zweck des Vereins ist die Förderung der Kindererziehung im Rahmen der außerfamiliären Kinderbetreuung durch die Errichtung und den Unterhalt einer Betreuungseinrichtung im Familienselbsthilfebereich.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Erarbeitung eines Konzeptes für eine situationsbezogene und familienergänzende Erziehung auf wissenschaftlich-sozialpädagogischen Grundlagen, die sich an der Lebenssituation von Kindern und Eltern orientiert. Die Inhalte werden dabei gemeinsam von den Eltern und Bezugspersonen (Erzieher/Erzieherinnen) der Kinder auf regelmäßig stattfindenden Elternabenden erarbeitet.
Unterhaltung einer Ganztages-Betreuungseinrichtung auf der Grundlage einer oder mehrerer altersgemischten Gruppen von 0-6 Jahren mit bis zu 17 Plätzen pro Gruppe. Die Belegung dieser Plätze regelt die Geschäftsordnung.