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Elternentgelte

Münchner-Kinder

Gefördert wird das TurBienchen durch die Münchner Förderformel der Landeshauptstadt München und durch die staatliche und kommunale Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). 

Betreuungsentgelt

Kinder, die in München wohnen, werden über die Münchner Förderformel gefördert. Es gelten folgende monatlichen Betreuungsentgelte:

Betreuungszeit< 3 Jahre> 3 Jahre
4-5 Std.78 €48 €*
5-6 Std.94 €58 €*
6-7 Std.111 €69 €*
7-8 Std.128 €79 €*
8-9 Std.145 €90 €*
>9 Std.162 €100€*

* Durch den Kindergarten-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern reduziert sich das Betreuungsgeld ggf. auf 0€ für über 3-Jährige. Dabei erhalten Kinder, die während eines Kalenderjahres drei Jahre alt wurden/werden, den staatlichen Beitragszuschuss ab September des jeweiligen Jahres monatlich. Dieser wird direkt verrechnet.

Weitere Ermäßigungen des Betreuungsentgelts sind über die Geschwisterkind-Ermäßigung und nach Bemessung des Elterneinkommens über die Münchner Förderformel möglich. 

Link: Münchner Förderformel – Elternentgelte

Spielgeld

Ein Spielgeld in Höhe von 10€ pro Kind und Monat übernimmt die Stadt München über das Ausgleichsverfahren der Münchner Förderformel.

Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld beträgt 60€ pro Kind und Monat ab dem 13. Lebensmonat. Für eine Buchungszeit bis 7h reduzieren sich die Verpflegungskosten auf 45€. 

Umland-Kinder

Betreuungsentgelt

Für Kinder, die außerhalb des Stadtgebietes von München wohnen (sog. Umland-/Gastkinder) gelten folgende monatlichen Betreuungsentgelte:

Betreuungszeit< 3 Jahre> 3 Jahre*
4-5 Std.223 €106 €
5-6 Std.268 €131 €
6-7 Std.312 €156 €
7-8 Std.352 €181 €
8-9 Std.378 €206 €
>9 Std.401 €231 €
  • * Durch den Kindergarten-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern reduziert sich das Betreuungsgeld ggf. auf 0€ für über 3-Jährige. Dabei erhalten Kinder, die während eines Kalenderjahres drei Jahre alt wurden/werden, den staatlichen Beitragszuschuss ab September des jeweiligen Jahres monatlich. Dieser wird direkt verrechnet

Spielgeld

Ein Spielgeld wird in Höhe von 10€ pro Kind und Monat erhoben.

Verpflegungsgeld

Das Verpflegungsgeld beträgt 60€ pro Kind und Monat ab dem 13. Lebensmonat. Für eine Buchungszeit bis 7h reduziert sich das Verpflegungsgeld auf 45€. 

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