Münchner-Kinder
Gefördert wird das TurBienchen durch das EKI-Fördermodell der Landeshauptstadt München und durch die staatliche und kommunale Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Betreuungsentgelt
Kinder, die in München wohnen, werden über das EKI-Fördermodell gefördert. Es gelten folgende monatlichen Betreuungsentgelte:
Betreuungszeit | < 3 Jahre | > 3 Jahre |
---|---|---|
4-5 Std. | 162 € | 48 €* |
5-6 Std. | 179 € | 58 €* |
6-7 Std. | 196 € | 69 €* |
7-8 Std. | 213 € | 79 €* |
8-9 Std. | 230 € | 90 €* |
>9 Std. | 250 € | 100€* |
* Durch den Kindergarten-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern reduziert sich das Betreuungsgeld ggf. auf 0€ für über 3-Jährige. Dabei erhalten Kinder, die während eines Kalenderjahres drei Jahre alt wurden/werden, den staatlichen Beitragszuschuss ab September des jeweiligen Jahres monatlich. Dieser wird direkt verrechnet.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag und gemäß jeweils gültiger Fassung der Richtlinie EKI-Plus der Landeshauptstadt München durch den zuständigen Sachbearbeiter bei der Landeshauptstadt München eine entsprechende Ermäßigung der Elternbeiträge für Krippenkinder beschlossen werden. Weitere Details dazu befinden sich in der Geschäftsordnung.
Spielgeld
Ein Spielgeld in Höhe von 10€ pro Kind und Monat übernimmt die Stadt München über das Ausgleichsverfahren der Münchner Förderformel.
Verpflegungsgeld
Das Verpflegungsgeld beträgt 60€ pro Kind und Monat ab dem 13. Lebensmonat. Für eine Buchungszeit bis 7h reduzieren sich die Verpflegungskosten auf 45€.
Umland-Kinder
Betreuungsentgelt
Für Kinder, die außerhalb des Stadtgebietes von München wohnen (sog. Umland-/Gastkinder) gelten folgende monatlichen Betreuungsentgelte:
Betreuungszeit | < 3 Jahre | > 3 Jahre* |
---|---|---|
4-5 Std. | 323 € | 135 € |
5-6 Std. | 389 € | 163 € |
6-7 Std. | 453 € | 192 € |
7-8 Std. | 511 € | 221 € |
8-9 Std. | 549 € | 250 € |
>9 Std. | 582 € | 278 € |
* Durch den Kindergarten-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern reduziert sich das Betreuungsgeld ggf. auf 0€ für über 3-Jährige. Dabei erhalten Kinder, die während eines Kalenderjahres drei Jahre alt wurden/werden, den staatlichen Beitragszuschuss ab September des jeweiligen Jahres monatlich. Dieser wird direkt verrechnet
Spielgeld
Ein Spielgeld wird in Höhe von 10€ pro Kind und Monat erhoben.
Verpflegungsgeld
Das Verpflegungsgeld beträgt 60€ pro Kind und Monat ab dem 13. Lebensmonat. Für eine Buchungszeit bis 7h reduziert sich das Verpflegungsgeld auf 45€.