Münchner-Kinder
Gefördert wird das TurBienchen durch die Münchner Förderformel der Landeshauptstadt München und durch die staatliche und kommunale Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Betreuungsentgelt
Kinder, die in München wohnen, werden über die Münchner Förderformel gefördert. Es gelten folgende monatlichen Betreuungsentgelte:
Betreuungszeit | < 3 Jahre | > 3 Jahre |
---|---|---|
4-5 Std. | 78 € | 48 €* |
5-6 Std. | 94 € | 58 €* |
6-7 Std. | 111 € | 69 €* |
7-8 Std. | 128 € | 79 €* |
8-9 Std. | 145 € | 90 €* |
>9 Std. | 162 € | 100€* |
* Durch den Kindergarten-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern reduziert sich das Betreuungsgeld ggf. auf 0€ für über 3-Jährige. Dabei erhalten Kinder, die während eines Kalenderjahres drei Jahre alt wurden/werden, den staatlichen Beitragszuschuss ab September des jeweiligen Jahres monatlich. Dieser wird direkt verrechnet.
Weitere Ermäßigungen des Betreuungsentgelts sind über die Geschwisterkind-Ermäßigung und nach Bemessung des Elterneinkommens über die Münchner Förderformel möglich.
Link: Münchner Förderformel – Elternentgelte
Spielgeld
Ein Spielgeld in Höhe von 10€ pro Kind und Monat übernimmt die Stadt München über das Ausgleichsverfahren der Münchner Förderformel.
Verpflegungsgeld
Das Verpflegungsgeld beträgt 60€ pro Kind und Monat ab dem 13. Lebensmonat. Für eine Buchungszeit bis 7h reduzieren sich die Verpflegungskosten auf 45€.
Umland-Kinder
Betreuungsentgelt
Für Kinder, die außerhalb des Stadtgebietes von München wohnen (sog. Umland-/Gastkinder) gelten folgende monatlichen Betreuungsentgelte:
Betreuungszeit | < 3 Jahre | > 3 Jahre* |
---|---|---|
4-5 Std. | 223 € | 106 € |
5-6 Std. | 268 € | 131 € |
6-7 Std. | 312 € | 156 € |
7-8 Std. | 352 € | 181 € |
8-9 Std. | 378 € | 206 € |
>9 Std. | 401 € | 231 € |
- * Durch den Kindergarten-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern reduziert sich das Betreuungsgeld ggf. auf 0€ für über 3-Jährige. Dabei erhalten Kinder, die während eines Kalenderjahres drei Jahre alt wurden/werden, den staatlichen Beitragszuschuss ab September des jeweiligen Jahres monatlich. Dieser wird direkt verrechnet
Spielgeld
Ein Spielgeld wird in Höhe von 10€ pro Kind und Monat erhoben.
Verpflegungsgeld
Das Verpflegungsgeld beträgt 60€ pro Kind und Monat ab dem 13. Lebensmonat. Für eine Buchungszeit bis 7h reduziert sich das Verpflegungsgeld auf 45€.